AvW – „Sammelklagen“ gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Rating-Agentur über rund € 15 Mio

Dun & Bradstreet hat die AvW-Unternehmen jahrelang und sogar noch knapp vor Eröffnung der Konkurs(Insolvenz)Verfahren mit Bestnoten versehen und damit die Anleger aufgrund der hohen Reputation des international tätigen Unternehmens D&B zum Investment in AvW-Genussscheine veranlasst.

Nachdem die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH bereits am 22.12.2010 die erste Schadenersatzklage gegen die Rating-Agentur Dun & Bradstreet eingebracht hat, sind nunmehr – neben weiteren Einzelklagen – „Sammelklagen“ (Klagshäufungen) über eine Schadenssumme von insgesamt rund € 15 Mio gerichtsanhängig. Dun & Bradstreet hat die AvW-Unternehmen jahrelang und sogar noch knapp vor Eröffnung der Konkurs(Insolvenz)Verfahren mit Bestnoten versehen und damit die Anleger aufgrund der hohen Reputation des international tätigen Unternehmens D&B zum Investment in AvW-Genussscheine veranlasst. Dun & Bradstreet versucht sich nun seiner Verantwortung mit dem Argument zu entziehen, es handle sich um keine Anlageempfehlung und D&B wäre nicht verpflichtet gewesen, die Richtigkeit der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen. Interessanter Weise weigert sich D&B nach wie vor aber nicht nur, ihre Bonitätsbewertungen vorzulegen,  sondern insbesondere auch, die Ratingmethode offen zu legen, damit sie von einem unabhängigen, gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft werden könnte.
Nun müssen die österreichischen Gerichte entscheiden – nach einem rechtskräftigen OGH-Erkenntnis wird feststehen, ob Rating-Agenturen / Wirtschaftsauskunfteien tatsächlich in einem nahezu rechtsfreien Raum agieren können oder doch verpflichtet sind, Sorgfaltspflichten zu erfüllen und gewisse Mindeststandards einzuhalten.
Des Weiteren wurden auch entsprechende Klagen gegen die ehemalige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von AvW, die MOORE STEPHENS EHRENBÖCK Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, über eine Schadensumme von rund € 15 Mio aufgrund der – wohl fälschlich – ausgestellten Bestätigungsvermerke der Jahresabschlüsse 2000 bis 2007 eingebracht. 
 
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
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