Berufshaftpflichtversicherung: Optimieren und profitieren

Vmk bietet leistungsstarke Versicherungen für Ziviltechniker – bestehende Verträge laufen mit Jahresende aus.

Derzeit deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker jene Schäden, die etwa durch Planungsfehler, Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeit entstehen können, oft nicht ausreichend ab. Zur erweiterten Deckung dieses Risikos bietet die Vmk Versicherungsmakler Ges.m.b.H. mit der AIA/EUROMAF-Berufshaftpflichtversicherung die Optimierung jener bestehenden Versicherungsverträge für Ziviltechniker, die zu Jahresende ablaufen und im September gekündigt werden können. Das Angebot des Branchenversicherungsspezialisten umfasst nicht nur wesentlich höhere Versicherungssummen bei vergleichbarer Prämie, sondern auch zusätzliche Produkte wie etwa eine Honorar-Rechtsschutzversicherung.

„Die begrenzten Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung sind den Kunden oft nicht bewusst. Da wir die Anforderungen der planenden Branche kennen und die Versicherungslösungen kompetenter Partner einsetzen, können wir ein maßgeschneidertes Versicherungspaket schnüren, das deutlich mehr Leistung zum gleichen Preis und unbegrenzte Nachhaftung bietet“, argumentiert Martin Schäfer, Geschäftsführer der Vmk Versicherungsmakler Ges.m.b.H.

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung kann im Ernstfall über Fortbestand oder Konkurs eines Architekten oder Ingenieurkonsulenten entscheiden. Folgendes Schadenszenario soll die derzeitige Risikosituation verdeutlichen: Einem Architekten unterläuft ein Planungsfehler bei den Stiegenaufgängen einer großen Wohnhausanlage. Die notwendigen Umbauarbeiten verursachen Kosten von insgesamt 700.000 Euro. Zusätzlich unterläuft dem Architekten ein Fehler in der Planung der Tiefgarage – der Schaden beläuft sich auf 520.000 Euro. Noch im selben Jahr übersieht die Bauaufsicht des Architekten auf einer anderen Baustelle die nicht ordnungsgemäße Montage des Sicherheitsgerüsts. Ein Vorarbeiter wird dadurch schwer verletzt und erleidet Dauerfolgen. Dem Arbeiter werden 960.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.


Bei den derzeit gültigen Berufshaftpflicht-Versicherungsverträgen ersetzt der Versicherer dem Architekten aus dem Fallbeispiel üblicherweise maximal zwei Mal 730.000 Euro p.a. als Versicherungssumme für Sach-, Personen- oder sonstige Schäden – also insgesamt maximal 1.460.000 Euro p.a.. Der Architekt erhält somit 730.000 Euro für die beiden Sachschäden und 730.000 Euro, um den Personenschaden zu begleichen. Er haftet somit für den Fehlbetrag aus dem Personenschaden von 230.000 Euro sowie zusätzlich für 490.000 Euro des Kellerschadens in der Tiefgarage.



Mehr Leistung bei vergleichbarer Prämie


Vmk bietet in enger Zusammenarbeit mit der AIA/EUROMAF-Versicherungsgesellschaft, einem der europaweit führenden Unternehmen für Berufshaftpflichtversicherungen, folgende Alternative für das Fallbeispiel: Bei einer vergleichbaren Prämienleistung hat der betroffene Architekt Anspruch auf eine maximale Versicherungssumme von drei Mal 1.500.000 Euro p.a. für Personenschäden sowie jeweils drei Mal 730.000 Euro p.a. für Sach- und sonstige Schäden – insgesamt 6.690.000 Euro. Das Versicherungsangebot von Vmk deckt also alle drei vom Architekten verursachten Schadensfälle vollständig ab und bietet dabei noch Reserven für weitere Leistungen. Weiters ist in dem Paket eine Strafrechtsschutzversicherung enthalten, die den Kunden bei Personenschäden und daraus reflektierenden Strafverfahren zur Seite steht.
„Bei einem geschätzten Prämienaufkommen von rund sieben Millionen Euro, das die rund 3.700 Zivilkonsulenten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland derzeit leisten, eröffnet sich mit der AIA/EUROMAF-Berufshaftpflichtversicherung ein gewaltiges Einsparungspotenzial. Diesen Vorteil möchten wir unseren Kunden weitergeben“, beschreibt Martin Schäfer die Zielsetzung.



Mehr als nur Haftpflicht


Als Spezialist für branchenspezifische Versicherungslösungen bietet Vmk für Ziviltechniker neben der Berufshaftpflichtversicherung auch Lösungen für Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung, Elektronikversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Bauwesenversicherung und Rohbaudeckung. Die Honorar-Rechtsschutzversicherung der Vmk bietet Kostenersatz (ohne Streitwertobergrenze) bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung offener Forderungen der Ziviltechniker. Die kostengünstige Versicherungslösung umfasst auch die Prüfung des Honoraranspruchs in formell- und materiell-rechtlicher Hinsicht, Tipps zur Rechnungsstellung sowie die kompetente Bearbeitung durch Baujuristen. Zusätzlich bietet Vmk Projektversicherungen und Haftpflicht-Zusatzdeckungen (Exzedenten) mit unbegrenzter Nachhaftung – unabhängig von der Berufsaufgabe. Dabei ist die Deckung EU-konform und inkludiert immer auch Umwelt-, Asbest- und Schimmelschäden.


„Unser Motto ‚Von Architekten für Architekten’ bringt unseren branchenspezifischen Ansatz mit Lösungen kompetenter Partner auf den Punkt. Von dieser Kompetenz profitieren natürlich unsere Kunden“, fasst Martin Schäfer zusammen.

Weiteres Bildmaterial