Erleichterungen bei Prospektpflicht freut Österreichs KMU

AltFG und seine Auswirkungen auf Österreichs KMU - m27 Infoabend zum Alternativfinanzierungsgesetz

Wien, 16. Dezember 2015 – Seit dem Frühling dieses Jahres wurde an der rechtlichen Grundlage für „Crowdinvesting“ in Österreich gearbeitet. Mit 1. September 2015 trat das AltFG (Alternatives Finanzierungsgesetz) in Kraft. Seither sind Finanzierungen im Eigenkapital- oder Fremdkapitalbereich ohne dazwischen geschaltete Institutionen rechtlich erlaubt. Dies ermöglicht NEUE Chancen – nicht nur für Start-Ups sondern auch für Unternehmen, die als KMU gelten und die Österreichs Wirtschaft maßgeblich „tragen“.

„Unternehmer beklagen sich seit Jahren, wie schwer es ist, in Österreich an Kapital zu kommen“ so Mag. Peter F. Baumgartner von m27, Spezialist in Sachen Alternativfinanzierungen. 

Das Gesetz ist ein erster Schritt, um Österreichs Mittelstandsunternehmen die Suche nach Alternativen zum klassischen Bankkredit zu erleichtern.
Erleichterungen bei Prospektpflicht freut Österreichs KMU: m27 zum Alternativfinanzierungsgesetz

In Zukunft reicht ein vereinfachter Prospekt

Durch die Erhöhung der Prospektpflichtschwelle des Kapitalmarktgesetzes (KMG) von 250.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro für Emissionen die dem AltFG unterliegen, durch Einführung eines abgestuften Informationssystems sowie der Einführung eines erleichterten Prospekts zwischen 1,5 Millionen Euro und fünf Millionen Euro können im Wege der Schwarmfinanzierung künftig größere Emissionen als bisher ohne das Erfordernis eines strengen Kapitalmarktprospekts vorgenommen werden. Ferner werden dadurch hohe Kosten und Haftungsrisiken vermieden. (Quelle: help.gv.at)

Gerade für österreichische KMU, deren Emissionsvolumen zwischen 1.5 Mio. Euro und fünf Mio. Euro liegt, kommt die „Prospektpflicht light“ den Bedürfnissen neu gegründeter und innovativer Unternehmen entgegen. Das neue, standardisierte Informationsblatt gilt, wenn ein Unternehmer selbst Investoren anspricht oder aber die Finanzierung über eine Crowd-Investing-Plattform anstrebt und ist von einem Dritten zu prüfen.

Geld, das bisher in die Erstellung eines Kapitalmarktprospektes geflossen ist, verbleibt dem KMU für das eigentliche Projekt. Erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Mio. Euro innerhalb von sieben Jahren muss ein voller Kapitalmarktprospekt erstellt werden.

m27  hielt dazu kürzlich einen Informationsabend „AltFG – Möglichkeiten für Österreichs KMU“ mit Partnern aus dem Rechts- und Wirtschaftsprüfungsumfeld ab. 

Mit dabei waren – siehe auch Bilderstrecke auf www.m27.eu:

•    Dr. Christian Hoenig von WOLFTHEISS
•    Florian Zeitlinger, LLM von LeitnerLeitner 
•    Ing. MMag. Paul Pöltner von der CONDA AG

Mehr Informationen zum Bundesgesetz AltFG auf: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00628/index.shtml

Kontakt für Rückfragen:

Mag. Peter F. Baumgartner
Senior Consultant

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