WKÖ-Fachverbandsobmann Göltl zieht positive Bilanz über Legislaturperiode

Utl.: Wichtige Anliegen im Sinne der Mitgliedsbetriebe im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt.

Wien. „Die ablaufende Legislaturperiode hat für unsere Branche zahlreiche wichtige Änderungen gebracht“, resümiert Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die wichtigsten Neuerungen: Das neue, reglementierte Gewerbe des Wertpapiervermittlers, die neue Zugangsverordnung zum Gewerblichen Vermögensberater in Kombination mit der Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz und die Erhöhung der Prospektpflicht im Kapitalmarktgesetz von 100.000 auf 250.000 Euro.

Neue Qualifizierungspflichten

Seit September 2012 gibt es den Beruf des Wertpapiervermittlers. Kernstück der Reform ist die nötige Qualifizierung in Form der neuen Befähigungsprüfung und zusätzlich die umfangreiche Weiterbildungsverpflichtung.

Wichtige Neuerungen gab es auch bei der Gewerblichen Vermögensberatung: Der Zugang zum Gewerbe wurde verschärft und die Befähigungsprüfung reformiert. Außerdem ist für die Gewerblichen Vermögensberater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtend. Zusätzlich konnte bei der Einführung des AIFM-Gesetzes erreicht werden, dass das Recht zur Vermittlung von „geschlossenen Fonds“ erhalten bleibt.

Die Erhöhung der Prospektpflicht im Kapitalmarktgesetz auf 250.000 Euro nützt jenen Gewerbetreibenden, die eine neue Form der Finanzierung im „Crowd-Investing“ suchen. Gewerbliche Vermögensberater werden als Bindeglied sowohl Investoren und Unternehmer unterstützen.

Obmann Göltl dazu: „Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir dem Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung. Gemeinsam mit dem Gesetzgeber ist es uns gelungen, die richtigen Maßnahmen zu setzen, um auch in Zukunft eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen.“

Problematische Solidarhaftung

Ein für die Branche problematischer Punkt bei der Reform ist die „Solidarhaftung“. Erfolgt durch den Wertpapiervermittler keine eindeutige Offenlegung des vertragsgegenständlichen Geschäftsherrn, so haften alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch. Damit werden Unternehmen zur Haftung gezwungen, selbst wenn klar ist, dass sie die fragliche Dienstleistung gar nicht erbracht haben. „Dies bedeutet nicht nur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sondern erhöht auch das Prozessrisiko für Kunden und Wertpapierunternehmen“, betont Göltl. Als Alternative dazu hat der Fachverband eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung auch für Wertpapiervermittler vorgeschlagen.

Im Wertpapieraufsichtsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für die Wertpapierunternehmen sinnvoll angepasst. Die strengen Regelungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes mit der in den letzten Jahren sehr verstärkten Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht sorgen für Sicherheit der Kunden, ohne dass der Wettbewerb zu stark beschränkt wird.

Göltl abschließend: „Ich danke der Bundesregierung, dass unsere fachlich fundierten Stellungnahmen objektiv geprüft wurden und daher verschiedene, unerlässliche Anpassungen im Gesetzgebungsprozess stattgefunden haben. Hier sieht man, wie wertvoll das Begutachtungsverfahren für alle Beteiligten ist.“ (PM)

 

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich

Fachverband Finanzdienstleister

Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl

Tel.: 05 90 900-4818

E-Mail: finanzdienstleister@wko.at

Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

 

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