CORONAVIRUS | Neues Hilfspaket für Startups!

In einer Pressekonferenz am 16.04.2020 hat die Bundesregierung ein weiteres COVID-19-Hilfspaket präsentiert, und zwar speziell für Startup-Unternehmen. Damit sollen auch Startups in dieser schwierigen Zeit der Corona-Krise unterstützt werden. Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir die bislang bekannten Eckpunkte zum neuen Startup-Maßnahmenpaket auf. Die näheren Details dazu sollen in eigenen Richtlinien geregelt werden, die derzeit noch in Ausarbeitung sind und in den nächsten Tagen finalisiert werden sollen.

Auch „Startups“ sind von den Auswirkungen der Corona-Krise schwer getroffen worden. Die vorherrschende Unsicherheit in etlichen Branchen stellen diese oft noch sehr jungen Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Insbesondere durch die COVID-19-Beschränkungen ausgelöste Verzögerungen in Produktion und Entwicklung, aber auch die Unterbrechung von Lieferketten und erhebliche Unsicherheiten in vielen Bereichen konfrontieren auch diese innovativen Unternehmen mit großen Schwierigkeiten.

Aufgrund ihrer idR noch geringen Umsätze und einer oftmals dünnen Kapitaldecke ist die Lage für viele Startups besonders ernst. Darauf hat die Bundesregierung nunmehr reagiert und am 16.04.2020 ein spezielles Hilfspaket vorgestellt. Dieses Hilfspaket wurde im Beisein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und „Business Angel“ Michael Altrichter präsentiert. Das Hilfspaket besteht grundsätzlich aus zwei Fonds: 

  • aws COVID-19 Startup Hilfsfonds
  • Venture Capital Fonds 

Zusammen kommen die beiden Fonds auf ein Gesamtvolumen von EUR 150 Millionen. Ziel und Zweck dieses Hilfspakets ist es, „wirtschaftspolitisch wichtigen Startups“ in der aktuellen Krise entsprechende Unterstützung zu gewähren, zumal die bereits bestehenden Corona-Maßnahmen (zB Härtefallfonds oder Überbrückungsgarantien) für diese jungen Unternehmen nicht immer passend sind.

aws COVID-19 Startup Hilfsfonds

Dieser Hilfsfonds beläuft sich auf EUR 100 Millionen und besteht je zur Hälfte aus finanziellen Mitteln des Bundes und von privaten Investoren. Die Startups sollen also durch eine Verdoppelung der Investorenzuschüsse unterstützt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass bei neuen Zuschüssen durch die Investoren (zB frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen) diese Mittel durch den Fonds verdoppelt werden. Dies gilt jedoch nur für Zuschüsse, die ab Ausbruch der Corona-Krise geleistet werden und zwischen EUR 10.000 und 800.000 betragen. Dabei ist zu beachten, dass diese Zuschüsse im Erfolgsfall wieder rückzahlbar sind. Laut Auskunft der Bundesregierung soll der Fonds ab 22.04.2020 zur Verfügung stehen.

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich können alle innovativen österreichischen Startups einen Antrag auf einen solchen Zuschuss stellen. Als Voraussetzung wurde hierbei genannt, dass das Startup entsprechend von der Corona-Krise betroffen sein muss und sich dadurch in Finanzierungs- bzw Liquiditätsproblemen befindet. Weiters darf die Neugründung des Unternehmens nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Anträge zum neuen COVID-19 Startup-Hilfsfonds werden elektronisch über ein Online-Portal einzureichen sein.

Venture Capital Fonds

Dieser Fonds soll über ein Volumen von EUR 50 Millionen verfügen und investiert in ausgewählte österreichische Startups. Der Fonds wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Das Fondsmanagement wird über die aws oder Private laufen. Für das Gesamtkapital besteht eine staatliche Garantie von 50%.

Wer ist antragsberechtigt?

Für den Venture-Capital-Fonds sind solche Startups antragsberechtigt, die ohne die Ereignisse der Corona-Krise mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde hätten abschließen können (nähere Details dazu werden in der Richtlinie ausgearbeitet). Dabei stehen insbesondere technologiebasierte Startups im Fokus. Die förderungswürdigen Startups erhalten finanzielle Mittel zwischen EUR 200.000 und 1.000.000.

Sonstige Maßnahmen

Neben den neu angekündigten spezifischen Förderungen stehen aber auch für Startups grundsätzlich die bereits existierenden Corona-Maßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds oder Abgabenstundungen zur Verfügung. Ebenso sind auch Stundungen von Kreditraten bei aws und FFG weiterhin möglich. Auch bereits bestehende Startup-Förderprogramme von aws und FFG laufen in üblicher Weise weiter.

Nähere Infos zur Corona-Kurzarbeit, Abgabenstundungen etc finden sich in unseren div. Newsletter-Beiträgen (siehe Übersicht am Ende dieses Artikels).

Fazit

Bis dato sind erst grobe Leitlinien für das neue Startup-Maßnahmenpaket bekannt. Nähere Details dazu sollten in den nächsten Tagen ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Bis dahin müssen sich auch Startups mit den bereits vorhandenen anderen Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung begnügen.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch auf unsere aktuellen WEBINARE hinweisen, die sich insbesondere auch mit div. Themen der CORONA-Krise“ beschäftigen. Einen Überblick gibt Ihnen unser Veranstaltungskalender.

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Autoren: Andreas Mitterlehner, Lukas Gahleitner

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