Fachverband Finanzdienstleister: Kostenaufteilung der Finanzmarktaufsicht ist ungerecht

Finanzdienstleister erheben Beschwerde bei Höchstgericht: Fachverbandsobmann Göltl: „Unser Ziel ist eine neue, gerechte Regelung zur Kostenberechnung“

Bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessionierte Unternehmen müssen die Kosten für die Aufsicht selbst tragen. Die Aufteilung dieser Kosten wird nach einem sehr komplexen Verfahren berechnet. Basis des Kostenschlüssels ist die von der FMA erlassene Kostenverordnung und deren gesetzliche Grundlagen.

 

Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erklärt dazu: „Die Umsätze der Wertpapierunternehmen (WPU) sind bei dieser Art der Berechnung gegenüber anderen konzessionierten Unternehmen bis zu zehn Mal stärker mit Kosten der FMA belastet. Insgesamt leisten die Wertpapierunternehmen ungefähr 8 % der Kosten aller konzessionierten Unternehmen in der Finanzmarktaufsicht. Aus den Wirtschaftsdaten ist jedoch klar erkennbar, dass die Wirtschaftsleistung deutlich darunter liegt. Unser Ziel ist eine neue, gerechte Regelung zur Kostenberechnung.“

Deshalb werden jetzt knapp 20 der größten Wertpapierunternehmen in einer konsolidierten Aktion beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen ihre Kostenbescheide einbringen.

 

Für Fachverbandsobmann Göltl ist es wichtig, auf den Zweck der höchstgerichtlichen Beschwerde hinzuweisen: „Diese Beschwerde hat nichts mit der Arbeit der Finanzmarktaufsicht zu tun. Wir stellen die massiv ungerechte Aufteilung der Kosten für die Prüfung in Frage.“

 

„Den Wertpapierunternehmen geht es letztlich ums wirtschaftliche Überleben“, so Siegfried Prietl, Fachausschussvorsitzender des Fachausschusses der Wertpapierunternehmen, und untermauert das auch mit Zahlen: Trotz deutlich gesunkener Umsätze – von über 400 Millionen auf unter 180 Millionen – und Reduzierung der Mitglieder von 339 auf unter 180, sind die absoluten Kosten auf 3,5 Millionen Euro angewachsen. Diese Kosten müssen von den Wertpapierunternehmen bezahlt werden, egal wie wenig Umsatz erbracht wird. Nicht verwechselt werden darf Umsatz mit Gewinn; denn die üblicherweise geringen Gewinnspannen werden durch die kostenintensiven Organisationspflichten noch weiter gedrückt. Mit einer Kostenbelastung von ungefähr 1,86 % des Umsatzes steht die gesamte Branche vor dem Aus.“

 

Die Rechtsanwälte Dr. Ernst Brandl und Dr. Christian Winternitz haben in Kooperation beider Kanzleien die eingebrachten Beschwerden erarbeitet und auch das Rechtsverfahren vor der Finanzmarktaufsicht begleitet. Der Fachverband Finanzdienstleister hat die Kosten für die Beschwerde und die im Rechtsverfahren eingebrachten Schriftsätze übernommen.

„Wir hoffen auf ein rasches Verfahren, in dem unsere Argumente angehört werden. Nachfolgend liegt der Ball beim Gesetzgeber, um die Voraussetzungen für eine faire Kostenverteilung, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit, zu schaffen“, erläutert Fachverbandsobmann Göltl die Ziele dieser Beschwerde.

 

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich

Fachverband Finanzdienstleister

Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl

Tel.: 05 90 900-4818

E-Mail: finanzdienstleister@wko.at

Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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