Im Überblick: Für Unternehmen relevante Veränderungen im Jahr 2012

Im neuen Jahr kommen viele gesetzliche Änderungen auf Österreichs UnternehmerInnen zu. Eine kurze Zusammenfassung.

Neuerungen auf Österreichs Straßen

In Österreich wird im Jahr 2012 der Ökosprit E10 eingeführt, der in Deutschland bereits im Jahr 2011 für einige Unklarheiten und kaputte Motoren sorgte. Außerdem treten die Bestimmungen für die Rettungsgasse in Kraft. Dies bedeutet, dass Autofahrer in Österreich bereits bei Entstehen eines Staus nach einem Unfall eine Gasse zwischen den wartenden Autos bilden müssen und nicht erst, wenn ein Rettungsfahrzeug versucht, sich den Weg durch die Blechlawine zu bahnen. Dies soll die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen, da die Einsatzfahrzeuge schneller vor Ort sind und so schneller helfen können. Für Wiener Autobesitzer beginnt das Jahr hingegen ärgerlich: eine halbe Stunde parken kostet in den Wiener Kurzparkzonen nun 1 Euro statt wie bisher 60 Cent. Auch Falschparken wird höher bestraft als bisher.

Mehr Medientransparenz

Auch die Medien sind einer Änderung unterworfen: die neuen Bestimmungen zur Medientransparenz zufolge sind alle der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Rechtsträger einer Auskunftspflicht unterworfen. Sie müssen nun bei Medienkooperationen oder Werbeeinschaltungen den Namen des Mediums und die Höhe des Entgelts nennen. Dies gilt für periodische Medien, darunter fallen alle, die mindestens viermal in einem Kalenderjahr veröffentlicht werden.

Bildungskarenz fortgesetzt, verpflichtende Gehaltsangaben in Jobinseraten

Beamte, Metaller und Handelsangestellte erhalten im Jahr 2012 eine Lohnerhöhung. Und auch im Bereich Weiterbildung gibt es erfreuliche Neuerungen: Die Maßnahmen zum Thema Bildungskarenz sollten ursprünglich nur bis 31. Dezember 2011 gelten, werden nun aber zum Dauerrecht. Die Mindestdauer einer Bildungskarenz beträgt zwei Monate und kann ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten beantragt werden.

Viel diskutiert wurde die verpflichtende Regelung, dass in Stelleninseraten ab sofort der kollektivvertragliche Mindestlohn und die etwaig vorhandene Bereitschaft zur Überzahlung angegeben werden müssen. Bei Verstößen gegen diese Regelung werden seit 1. Jänner 2012 Strafen von bis zu 360 Euro verhängt.

Positiv reagieren Arbeitnehmervertreter auf das Gesetz, insbesondere aufgrund der bisher noch bestehenden Unterschiede in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen. Durch die direkte Angabe des möglichen Gehalts sollen die Gehaltsunterschiede bei gleicher Qualifikation und Position geringer werden. Nicht alle sind jedoch von dem Sinn und den positiven Folgen des neuen Gesetzes überzeugt. Der Mindestlohn werde ohnehin gezahlt, argumentieren einige und dessen Höhe sei auch allgmein bekannt. Eine Erwähnung im Stelleninserat führe daher zu keiner Veränderung der Ist-Situation. Der Lohn, der dann tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlt würde, hänge auch vom Verhandlungsgeschick der einzelnen BewerberInnen ab. Somit wird von Gegnern des Gesetzes auch bezweifelt, dass diese Änderung einen Meilenstein für Frauen in Österreich darstellt und sie selbstbewusster bei Gehaltsverhandlungen werden lässt.

Linktipps:

ÖAMTC – Neuerungen für Autofahrer 2012
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1375302,,

HELP.gv.at – Was ist neu im Jahr 2012?
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060699.html

Mindestlohn im JobinseratDiskussion um neues Gesetz
http://www.karriere.at/blog/lohnangabe-im-stelleninserat.html

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