Wirtschaftsparlament setzt sich für gerechtere Kostenverteilung der Finanzmarktaufsicht ein

Fachverbandsobmann Göltl: „Beschluss ist eine wichtige Botschaft für alle betroffenen Kostenträger“.

„Seit dem Jahr 2006 haben sich die tatsächlich bezahlten Kosten der Finanzmarktaufsicht für die Unternehmen von 14,4 Millionen Euro auf 40,7 Millionen Euro um das 2,8 fache erhöht. Für das Budget 2014 sollen die kostenpflichtigen Unternehmen mit 53,6 Millionen Euro zu Kasse gebeten werden. Der Beitrag des Staats, der Bundesrepublik Österreich, bleibt jedoch mit 3,5 Millionen Euro seit über zehn Jahren gleich. Ein Ende der Kostensteigerungen ist nicht in Sicht“, erklärt Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister und Spartenvertreter für Information und Consulting im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

 

Für die Kosten der FMA kommen inzwischen fast ausschließlich die konzessionierten Unternehmen auf, obwohl ein hoher Anteil der FMA-Kosten gar nicht von diesen verursacht wird. FMA-konzessioniert sind Banken, Versicherungen, Wertpapierunternehmen, etc. Die FMA hat außer der Prüfung der konzessionierten Unternehmen zahlreiche andere Tätigkeitsbereiche – zum Beispiel die Verhinderung unerlaubten Betriebs, volkswirtschaftliche Studien und Untersuchungen oder die Unterstützung des Gesetzgebers bei legistischen Vorhaben.

 

Dazu kommt noch, dass die Wertpapierunternehmen einen unverhältnismäßig hohen Kostenanteil tragen müssen.Deshalb haben knapp 20 der größten Wertpapierunternehmen beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen ihre Kostenbescheide eingebracht.

 

Als einer der Antragsteller hat Obmann Göltl heute im Wirtschaftsparlament erfolgreich diesen Beschluss initiiert: „Die Wirtschaftskammer Österreich möge sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) in einem fairen Verhältnis zwischen öffentlichen Körperschaften und Wirtschaft festgelegt wird und der aktuelle Kostenanteil der Wirtschaft substantiell verringert wird.“

 

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit vom Wirtschaftsparlament angenommen. Fachverbandsobmann Göltl zeigt sich erfreut über den Beschluss: „Zu wissen, dass dieses Anliegen vom Wirtschaftsparlament unterstützt wird, ist eine wichtige Botschaft für die Finanzdienstleister und alle anderen betroffenen Kostenträger.“ (JR)

 

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich

Fachverband Finanzdienstleister

Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl

Tel.: 05 90 900-4818

E-Mail: finanzdienstleister@wko.at  

Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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