WKÖ – Fachverband Finanzdienstleister nominiert Ehrenschiedsgericht

Göltl: „Mit Einsetzung des Ehrenschiedsgerichts werden die Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler durchsetzbar“

Im Juni 2013 wurden im Fachverbandsausschuss der Finanzdienstleister Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler beschlossen. Nun wurde auch das Ehrenschiedsgericht nominiert, das deren Einhaltung garantiert.

 

KommR Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist sichtlich stolz: „Für die Mitwirkung im Ehrenschiedsgericht konnten wir anerkannte Juristen und kompetente Finanzfachleute gewinnen. Jetzt ist gewährleistet, dass die Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler durchgesetzt werden können – wenn es nötig sein sollte.“

 

Den Vorsitz des Ehrenschiedsgerichts führt der erfahrene Richter Dr. Wolfgang Pöschl. Er war bis 2012 Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, außerdem auch Vorsitzender des Dienstrechtssenates der Stadt Wien, der die Dienst- und Disziplinaraufsicht über Beamte ausübt. Als Ehrenschiedsrichter wurden ernannt:

·       Prof. KommR Johann Massenbauer, Gewerblicher Vermögensberater und Versicherungsmakler, außerdem Präsident des Österreichischer Interessenverband zum Schutz in Geldangelegenheiten (ÖISG).

·       Alfred Salzmann, Gewerblicher Vermögensberater und Wertpapierdienstleister.

·       Mag. Dr. Hanspeter Schmalzl, Unternehmens- und Gewerblicher Vermögensberater.

·       KommR Dr. Helmut Zeglovits, Bundesspartenobmann-Stellvertreter der Sparte Information und Consulting in der WKÖ, Unternehmensberater, Gewerblicher Vermögensberater, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

 

Außerdem wurde der ehemalige Ombudsmann der Finanzdienstleister in Niederösterreich, Mag. Friedrich Potolzky, selbständiger Unternehmensberater, Gewerblicher Vermögensberater, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten zum Fachverbandsanwalt ernannt. Mag. Eva Gatschelhofer, Gewerbliche Vermögensberaterin und in der Ausbildung für Finanzdienstleister erfahrene Trainerin, ist nun stellvertretende Fachverbandsanwältin.

 

Ab sofort können Berufsangehörige der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler den Standes- und Ausübungsregeln beitreten. Ein formloses Ansuchen per Post oder E-Mail an die jeweilige Landes-Fachgruppe genügt. Die zugesandten Unterlagen enthalten die Erklärung zum Beitritt, die unterfertigt retourniert wird. Als äußeres Zeichen erhält das beigetretene Unternehmen eine Urkunde, sowie Sticker und Anstecknadeln, die in einem festlichen Akt übergeben werden.

 

Die Standesregeln enthalten neben einer Ethik- und Kollegialitätsklausel konkrete Regeln zur redlichen Berufsausübung in den Bereichen Investition, Finanzierung und Risikoabsicherung sowie zum standesgemäßen Verhalten im Interesse der Kunden. Mit dem Beitritt verpflichtet sich der Finanzdienstleister zur Einhaltung dieser Regeln – was durch das Ehrenschiedsgericht kontrolliert wird.

 

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