Schlussverkauf: Die günstigste Zeit des Jahres

Der Schlussverkauf hat Tradition, kommt aber ohne gesetzliche Verankerung aus.

Das Rabattgesetz wurde in Österreich ursprünglich eingeführt, um willkürliche Preisnachlässe und unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Rabatte durften nur in bestimmten Situationen gewährt werden und drei Prozent des Preises nicht übersteigen. Nach der Unterzeichnung des EU-Vertrags 1992 in Maastricht wurden auch Diskussionen über die europaweite Angleichung des Wettbewerbsrechts geführt. In Österreich ist das Rabattgesetz bereits am 1. April 1992 außer Kraft getreten. Rabatte können dem Kunden nun auch in größerer Höhe gewährt werden, bzw. der Kunde kann den Preis sogar aushandeln. Rein rechtlich gibt es in Österreich keine festgelegten Schlussverkaufszeiten, traditionell erfolgt jedoch der Winter- und Sommerschlussverkauf zu ähnlichen Zeiten im Jahr. Einerseits weil KundInnen die Zeiten gewohnt sind, andererseits weil zu bestimmten Zeiten des Jahres tatsächlich alte Waren und Kollektionen neuen weichen müssen und daher zu günstigeren Preisen den Besitzer wechseln.
Aktionskampagnen fördern den Handel
Die WKO Tirol bietet eine Aktionskampagne für den Schlussverkauf im Winter. Rund 2000 Handelsunternehmen nehmen österreichweit an der Kampagne “3 Scharfe Tage” der WKO teil.

Firmen konnten sich bis zum 16. Dezember 2011 anmelden und so an der Aktion teilnehmen, die vom 26. bis 28. Jänner 2012 läuft. Abverkaufsware, Einzelstücke und vorsaisonale Waren können so, laut Informationsflyer der WKO, durch die breit angelegte Kampagne doch noch Abnehmer finden. Während einer Schlussverkaufsaktion gehen KundInnen automatisch davon aus, dass die Preise besonders niedrig sind. Kombiniert mit dem zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gibt dies einen weiteren Kaufanreiz. Auch die WKO Wien hält im Bereich Mode-Freizeitartikel seit dem 20. Dezember 2011 Plakate mit dem Schriftzug “Winterschlussverkauf” bereit, die im Landesgremium Wien des Einzelhandel mit Mode und Freizeitartikel kostenlos abgeholt werden können. Die Teilnahme an der Kampagne garantiert – laut WKO – Medienaufmerksamkeit durch Berichterstattung und auffällige Werbemittel und somit auch die maximale Aufmerksamkeit der KonsumentInnen.
Winterschlussverkauf 2011/2012
Im Jahr 2011 begann der Winterschlussverkauf in manchen Geschäften, vor allem denen des Bekleidungseinzelhandels, auffällig früh. Bereits vor Weihnachten wurde mit Rabatten geworben. Die Händler nutzen also ihre gesetzlichen Freiheiten aus, auch KundInnen könnten ihren Handlungsspielraum erweitern. So ist das Feilschen um Ware möglich, wird jedoch selten genutzt.
Linktipps:
WKO Tirol
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=647915&dstid=2013&cbtyp=1&titel=%223%2CScharfe%2CTage%22%2Cvom%2C26.-28.J%C3%A4nner%2C2012
WKO Wien
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=619883&dstid=5281&titel=Winterschlussverkauf
Bundesgesetzbuch für die Republik Österreich (29.Juli 1988)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1988_423_0/1988_423_0.pdf
Außerkrafttretung des Rabattgesetzes
http://is.gd/05cEdF
Wirtschaftswachstum im Handel 1996 bis 2010 real (Statistik Austria)
http://www.statistik.at/web_de/services/wirtschaftsatlas_oesterreich/handel/index.html

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